CDU Stemwede

828.000 Euro für die Dörfer im Mühlenkreis

Neue Fördermittel des Landes NRW zur Stärkung des ländlichen Raums

Minden-Lübbecke. In fünf Kommunen im Mühlenkreis geht die Stärkung des ländlichen Raums bald besonders voran, gefördert durch das NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Starke Dörfer, gelebte Gemeinschaft und die dafür notwendigen Strukturen stehen hier im Mittelpunkt.

 

Zwei Drittel der Landesfläche macht der ländliche Raum insgesamt aus und auch im Kreis Minden-Lübbecke spielt er eine wichtige Rolle. So freut sich auch Bianca Winkelmann MdL, Landtagsabgeordnete aus Rahden, über die zugesagten Finanzmittel: „Bereits im Zuge der Antragsstellung konnte ich ein großes Interesse an diesem Förderprogramm erkennen. Auch in den vergangenen Jahren hat die Landesregierung bereits viele wichtige Maßnahmen damit unterstützt.“

Der Schwerpunkt der Fördermittel liegt auf drei Projekten in Minden mit zusammen 577.000 Euro. Winkelmann weiter: „Auch in unserer Kreisstadt gibt es viele Außenortschaften, die eine aktive eigene Gemeinschaft haben und für ihre Bewohnerinnen und Bewohner Identität stiften. Gerade in Zeiten, in denen die Gewinnung ehrenamtlich Aktiver oft zunehmend herausfordernd wird, leisten wir damit eine wichtige Unterstützung.“

 

Aber auch die Erneuerung des Brückenbauwerks im Naherholungsgebiet Große Aue in Espelkamp-Fabbenstedt sei ein Paradebeispiel für Strukturförderung: „Mit 61.000 Euro Finanzierungsbeitrag aus dem Programm kann die neue Brücke errichtet werden, die von auszubildenden Berufskolleg-Zimmerleuten ehrenamtlich gebaut wird. So gehen öffentliche und private Initiativen erfolgreich Hand in Hand.“

 

Hintergrund:

Durch die Förderrichtlinie „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ werden im Rahmen einer Gesamtförderung in Höhe von 26,2 Mio. Euro in diesem Jahr landesweit 239 Projekte unterstützt. Dadurch werden Gesamtinvestitionen in Höhe von 60,6 Millionen Euro angestoßen.

 

Die Antragstellung war für interessierte Gemeinden, Vereine, Einrichtungen sowie Privatpersonen bis Mitte April für das laufende Jahr möglich. Die einzelnen Förderbescheide werden in Kürze über die jeweils zuständigen Bezirksregierungen zugeleitet.